Notariat
Mag. Christian Plasser
recht.empathisch
Es ist mir ein Anliegen, mit Empathie und Kompetenz für die Anliegen unserer Klienten Lösungen zu erarbeiten.
Mag. Christian Plasser
öffentlicher NotarUnsere Dienstleistungen
recht.alltäglich
Öffentliche Urkunden & Beglaubigungen
Wir errichten für Sie öffentliche Urkunden. Vor Gericht haben öffentlichen Urkunden besonders hohe Beweiskraft.
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Beglaubigungen (Unterschrift, Dokumente)
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Notariatsakte, vollstreckbare Notariatsakte, notarielle Protokolle
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Beglaubigte Abschriften
recht.digital
Digitale Services
Bei vielen notariellen Leistungen kann die Unterschrift auf digitalem Wege erfolgen. Oft reicht schon ein Telefonat um abzuklären, ob dies im konkreten Fall möglich ist.
recht.beständig
Immobilien & Liegenschaftsrecht
Bei der Übertragung von Immobilien gibt es vieles zu klären. Wir setzen für Sie die gesamte Abwicklung um.
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Schenkungs- und Übergabsverträge
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Kaufverträge und Treuhandabwicklung
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Wohnungseigentumsverträge
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Berechnung Immobilienertragssteuer und Grunderwerbssteuer
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Grundbuchseintragungen
recht.verwurzelt
Klarheit in persönlichen und familiären Beziehungen
Wir unterstützen Sie dabei, rechtliche Fragen im persönlichen Umfeld frühzeitig und transparent zu klären.
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Ehe- und Partnerschaftsverträge
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Fragen zum Fortpflanzungsrecht (künstliche Befruchtung)
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Adoptionen
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Regelungen zur Unternehmensfortführung in der Familie
recht.erfolgreich
Mit Recht zum unternehmerischen Erfolg
Aus einer kleinen Idee kann ein großes Unternehmen entstehen. Wir begleiten Sie im Notariat von der Gründung, über Änderungen der Rechtsform, bis hin zur Expansion.
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Beratung im Gesellschaftsrecht
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Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern
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Abtretungs- und Beteiligungsverträge
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Planung der Unternehmensnachfolge
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Umgründungen und Reorganisationsmaßnahmen
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Begleitung von Haupt- und Generalversammlungen
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Firmenbucheingaben
recht.vordenken
Vorsorge für Ihre Zukunft
Die Zukunft lässt sich nicht vorhersagen – aber gut vorbereiten. Damit Ihre Wünsche rechtlich klar geregelt sind, unterstützen wir Sie bei allen wichtigen Vorsorgedokumenten.
Unsere Leistungen:
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Testamente
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Erb- und Pflichtteilsverzichte sowie Erbverträge
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Vorsorgevollmachten und Erwachsenenvertretungen
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Patientenverfügungen
Verlassenschaften
FAQ
Unser Team
Über unser Notariat
Seit Mai 2021 führt Mag. Christian Plasser mit seinem Team das Notariat in der Johann-Konrad-Vogel-Straße 11. Mag. Plasser war bereits vor seiner Ernennung zum Notar im Jahr 2009 in diesem Notariat als Notarsubstitut von Dr. Helmut Steinbinder, von 2001 bis 2009, tätig.
Das Notariat Linz V ist schon seit den 1950er Jahren an dieser Adresse. Erster Amtsinhaber war Dr. Franz Steinacher, gefolgt von Dr. Helmuth Wörister und Dr. Helmut Steinbinder.
Die Geschichte des Kanzleistandortes reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Zu dieser Zeit entstanden viele der für das Linzer Neustadtviertel typischen Gründerzeithäuser, darunter auch das Gebäude in der Johann-Konrad-Vogel-Straße 11.
Auch die Umgebung verweist auf die Geschichte des Viertels: Der Straßenzug zwischen Landstraße und Hessenplatz wurde nach dem Zuckerbäcker, Ehrenbürger und Presbyter Johann Konrad Vogel (1796–1883) benannt, der sich besonders im Armenwesen engagierte und maßgeblich dazu beitrug, die Linzer Torte als bekanntes Mitbringsel zu etablieren.
Häufig gestellte Fragen
Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?
Nach Erhebung aller Umstände kann festgestellt werden, welche Personen gesetzlich und testamentarisch erbberechtigt sind. Über die Erklärung, ob das Erbe angetreten oder ausgeschlagen wird, wird ein Protokoll aufgenommen. Das Verfahren wird schließlich durch den Einantwortungsbeschluss, der den Erben vom Bezirksgericht zugesandt wird und worin festgehalten ist, wer in welcher Quote erbt, beendet. Dieser Beschluss berechtigt die Erben, über den Nachlass zu verfügen.
Welche Unterlagen bringe ich zur Todesfallaufnahme mit?
2. Letztwillige Anordnungen (Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverzichtsverträge);
3. Unterlagen über das Nachlassvermögen und allfällige Schulden;
4. Begräbniskosten (Bestattung, Friedhofsgebühren, Kondukt, Blumenschmuck, Trauerkleidung, Kostenvoranschlag für Grabanlage, u.d.gl.);
5. Sozialversicherungsnummer des/der Verstorbenen;
6. Sterbeurkunde und weitere Standesurkunden des/der Verstorbenen.
Weiters ist von allen Anwesenden ein amtlicher Lichtbildausweis (am besten Reisepass oder Personalausweis) mitzubringen.
Gerne können Sie dem Gerichtskommissär die Unterlagen schon vorab übermitteln.
Brauche ich ein Testament?
In einem Testament ordnet der/die Testator:in an, wer im Fall des Ablebens hinterlassene Vermögenswerte bekommen soll. Ein Testament kann demnach beispielsweise Anweisungen zum Erbe und Vermächtnis beinhalten. Generell kann ein Testament eigenhändig und fremdhändig verfasst werden. In Österreich bestehen strenge Formvorschriften, deren Nichtbeachtung im schlimmsten Fall zur Ungültigkeit des Testaments führen können. Um Testamentsanfechtungen (und Streitigkeiten) aufgrund von Formfehlern oder unklaren Formulierungen zu vermeiden ist es ratsam, das Testament von einem:r Notar:in erstellen und aufbewahren zu lassen. Dabei ist vor allem auch die Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister wichtig.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Vorsorgebevollmächtigte:r kann grundsätzlich jede erwachsene und eigenberechtigte Person sein. Es können auch mehrere Personen Vorsorgebevollmächtigte sein.
In der Vorsorgevollmacht kann der Wirkungsbereich der:des Vorsorgebevollmächtigten genau und individuell geregelt werden. Die Vollmacht wird durch den:die Notar:in errichtet und in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen. Gültig wird sie erst, wenn die Entscheidungsfähigkeit tatsächlich verloren geht, worüber ein Ärztliches Zeugnis zu errichten ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden, indem dies die vertretene Person beim:bei der Notar:in festhalten lässt.
Wurde im Vorhinein keine Vorsorgevollmacht errichtet, bestimmt das Gericht eine:n Erwachsenenvertreter:in, um beispielsweise für Ämter, Banken oder Krankenhäuser eine Absicherung in finanziellen und medizinischen Dingen zu gewährleisten. Im Gegensatz zum Vorsorgebevollmächtigten ist ein Erwachsenenvertreter dem Bezirksgericht berichts- und rechnungslegungspflichtig. Ein/e Erwachsenenvertreter:in muss außerdem für bestimmte Entscheidungen eine gerichtliche Genehmigung einholen.
Was brauche ich für die Übertragung von Liegenschaftseigentum?
Welche Unterlagen benötige ich für eine Beglaubigung?
Bei der Anfertigung einer beglaubigten Kopie braucht es hingegen nur das Originaldokument, ein persönliches Auftreten ist nicht nötig.
Beglaubigungen dienen der Rechtssicherheit und dem Konsumentenschutz in verschiedenen Rechtsangelegenheiten. Sie haben eine besondere Beweiskraft vor Gericht. Man unterscheidet zwischen einer beglaubigten Abschrift und der Beglaubigung einer Unterschrift. Bei der beglaubigten Abschrift handelt es sich um eine notariell (oder durch das Bezirksgericht bzw. die ausstellende Behörde) bestätigte Kopie einer Urkunde. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift wird die Echtheit einer Unterschrift von einem:r Notar:in oder einem Bezirksgericht bestätigt.
Wofür brauche ich einen Ehevertrag?
Was brauche ich für eine Unternehmensgründung?
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notariat@notarplasser.at
Telefon
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0732 / 77 51 75
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Johann-Konrad-Vogel-Straße 11
4020 Linz